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Nachhaltige Kabelbinder mit 84 % Recyclinganteil

Recycelte Kabelbinder – 84 % recyceltes Polyamid 6.6, UV-beständig

Recycelte Kabelbinder aus 84 % recyceltem Polyamid 6.6 (Herstellerangabe) sind UV-beständig und erreichen dieselbe Zugfestigkeit und Temperaturstabilität wie Kabelbinder aus Neuware. Der hohe Rezyklatanteil senkt den Bedarf an neu erzeugtem Kunststoff, ohne Kompromisse bei der technischen Leistung. Für Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele ernst nehmen und gleichzeitig auf zuverlässige Befestigungslösungen angewiesen sind, sind diese Kabelbinder die logische Wahl. Aktuell sind 5 schwarze UV-beständige Varianten verfügbar – weitere Größen folgen.

Rezyklat und PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) schreibt ab 2030 verbindliche Mindestanteile an Rezyklat für Kunststoffverpackungen vor. Kabelbinder sind als verkaufte Ware selbst keine Verpackung – werden sie jedoch zum Bündeln oder Verschließen von Versandeinheiten eingesetzt, gelten sie als Verpackungsbestandteil und zählen in die Rezyklatquote der Verpackung ein. → Mehr zur PPWR weiter unten
84 % Rezyklat
Polyamid 6.6 (Herstellerangabe)
7–10 Jahre
UV-beständig im Außeneinsatz
23 kg
Zugfestigkeit (4,8 mm)
ab 2030
PPWR-Mindestquoten

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RESA-Serie im Vergleich zu Kabelbindern aus Neuware

Eigenschaft RESA Recycelt Standard-Kabelbinder
Material Polyamid 6.6, 84 % Rezyklat Polyamid 6.6 aus Neuware
Rezyklatanteil 84 % (Herstellerangabe) kein Rezyklatanteil
Zugfestigkeit 23 kg (4,8 mm) · 55 kg (7,8 mm) 23 kg (4,8 mm) · 55 kg (7,8 mm)
Temperaturbereich −40 °C bis +85 °C −40 °C bis +85 °C
UV-Beständigkeit (schwarz) 7–10 Jahre im Außeneinsatz 7–10 Jahre im Außeneinsatz
UL-Klasse UL 94 V-2 UL 94 V-2
Dokumentation Rezyklatanteil Herstellerangabe auf Anfrage nicht anwendbar
Verfügbare Größen 5 Größen, nur Schwarz gesamtes Sortiment, alle Farben
Preis geringfügig höher Basispreis

Die PPWR – und was sie für Kabelbinder bedeutet

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR, VO (EU) 2025/40) ist die europäische Verpackungsverordnung. Sie trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.

Die PPWR verfolgt drei Ziele: Verpackungsabfälle reduzieren, Recyclingquoten erhöhen und den Einsatz von Rezyklaten verbindlich vorschreiben. Ab dem 1. Januar 2030 gelten für Kunststoffverpackungen Mindestanteile an Rezyklat aus Post-Consumer-Abfällen.

Wann ein Kabelbinder unter die PPWR fällt
Ein Kabelbinder, der als Ware verkauft oder im Endprodukt verbaut wird, ist keine Verpackung – die Rezyklatquoten der PPWR gelten für ihn nicht. Anders liegt der Fall, wenn er zum Bündeln oder Verschließen einer Versand- oder Transporteinheit dient: Dann ist er Verpackungsbestandteil und geht in die Rezyklatquote dieser Verpackung ein. Wer Kabelbinder in dieser Funktion einsetzt, kann den Rezyklatanteil der RESA-Serie also unmittelbar auf seine Verpackungsbilanz anrechnen.

Was 84 % Rezyklatanteil konkret bedeuten

Polyamid 6.6 wird üblicherweise vollständig aus fossilen Rohstoffen hergestellt. Bei der RESA-Serie stammen laut Herstellerangabe 84 % des eingesetzten Materials aus aufbereitetem Polyamid 6.6, die restlichen 16 % aus Neuware – dieser Anteil ist erforderlich, um die technischen Eigenschaften konstant zu halten. Daraus ergibt sich:

  • Der Bedarf an neu erzeugtem Polyamid 6.6 sinkt entsprechend dem Rezyklatanteil
  • Zugfestigkeit, Temperaturbereich und UL-Klasse entsprechen der Neuware-Variante
  • Der Rezyklatanteil ist durch Herstellerdokumentation belegt und kann in die Verpackungsbilanz nach PPWR einfließen
  • Eine konkrete, überprüfbare Zahl statt allgemeiner Aussagen – für Ausschreibungen und interne Dokumentation belastbar

Einsatzbereiche für recycelte Kabelbinder

Überall dort, wo heute Standard-Kabelbinder in Schwarz eingesetzt werden, lassen sich die recycelten Varianten der RESA-Serie direkt ersetzen – ohne Abstriche bei Leistung oder Haltbarkeit:

  • Elektroinstallation & Schaltschrankbau
  • Solar- & Photovoltaikanlagen
  • Maschinen- & Anlagenbau
  • Facility Management & Gebäudetechnik
  • Automotive & Fahrzeugtechnik
  • Industrie & Produktion
  • Außeninstallationen (UV-beständig)
  • Bündeln von Versand- und Transporteinheiten
  • Öffentliche Auftraggeber & Behörden
  • Unternehmen mit Umweltmanagement nach ISO 14001

Technische Daten – RESA-Serie | Alle verfügbaren Größen

Abmessung Bündel-Ø Zugfestigkeit Ideal für
4,8 x 200 mm bis ca. 50 mm 23 kg Elektronik, Bürotechnik, kleine Bündel
4,8 x 300 mm bis ca. 83 mm 23 kg Schaltschrank, Elektroinstallation, Standard
4,8 x 370 mm bis ca. 105 mm 23 kg Größere Bündel, Kabelkanäle, Industrie
7,8 x 370 mm bis ca. 105 mm 55 kg Schwere Bündel, Maschinen- & Anlagenbau
7,8 x 550 mm bis ca. 160 mm 55 kg XXL-Bündel, Energietechnik, Großinstallationen
Material Polyamid 6.6, davon 84 % Rezyklat (Herstellerangabe)
Temperaturbereich −40 °C bis +85 °C (kurzzeitig bis +105 °C)
UV-beständig Ja – schwarze Variante mit Carbon Black stabilisiert, 7–10 Jahre im Außeneinsatz
Farbe Schwarz
UL-Klasse UL 94 V-2
Halogen- & silikonfrei Ja
Beständig gegen Öle, Fette, Alkalien, Lösungsmittel
RoHS-konform Ja
Verpackungseinheit 100 Stück

Rezyklatanteil dokumentieren – für Ausschreibung und Berichtswesen

Im B2B-Bereich und bei öffentlichen Ausschreibungen wird die Dokumentation von Materialangaben zunehmend eingefordert. Die RESA-Serie bietet hier eine konkrete, überprüfbare Zahl statt allgemeiner Formulierungen:

  • Herstellerdokumentation: Der Rezyklatanteil von 84 % ist durch Herstellerangaben belegt und auf Anfrage verfügbar
  • Verpackungsbilanz: Beim Einsatz als Bündel- oder Verschlussmittel geht der Rezyklatanteil in die PPWR-Quote der Verpackung ein
  • Ausschreibungen: Konkrete Materialangaben lassen sich in Leistungsverzeichnissen und Eignungsnachweisen verwenden
  • ISO 14001: Die Materialangabe kann in die Dokumentation eines Umweltmanagementsystems einfließen
  • Interne Berichte: Eine belegte Prozentangabe ist prüffähig – anders als pauschale Umweltaussagen

Sie benötigen Produktdokumentation oder Herstellernachweise für Ihre Ausschreibung oder Ihr Berichtswesen? Kontaktieren Sie uns unter info@kabelbinder-shop.de – wir helfen gerne weiter.

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Sie möchten Ihren Kabelbinder-Bedarf auf recycelte Varianten umstellen oder benötigen Mengenpreise? Rufen Sie uns an unter 02865-4399485 – wir beraten Sie gerne persönlich. Als Fachhändler für Kabelbinder seit 2004 sind wir Ihr zuverlässiger Partner für Befestigungslösungen.

Fragen zur RESA-Serie? Wir schicken Ihnen die Herstellerdokumentation zum Rezyklatanteil und beraten Sie zur passenden Größe.

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Häufige Fragen zu recycelten Kabelbindern

Was bedeutet „84 % Rezyklatanteil“ bei Kabelbindern?
84 % des eingesetzten Materials sind aufbereitetes Polyamid 6.6 aus bereits verarbeiteten Kunststoffabfällen (Herstellerangabe). Die restlichen 16 % bestehen aus Neuware, die für gleichbleibende technische Eigenschaften erforderlich ist. Der Bedarf an neu erzeugtem Polyamid sinkt dadurch entsprechend, während Zugfestigkeit, Temperaturbereich und UL-Klasse denen der Neuware-Variante entsprechen.
Sind recycelte Kabelbinder genauso belastbar wie Standard-Kabelbinder?
Ja. Die RESA-Serie erreicht dieselbe Zugfestigkeit wie Standard-Kabelbinder: 4,8 mm Breite = 23 kg, 7,8 mm Breite = 55 kg. Auch der Temperaturbereich (−40 °C bis +85 °C), die UL-Klasse UL 94 V-2 und die UV-Beständigkeit der schwarzen Variante sind identisch. Der Rezyklatanteil wirkt sich nicht auf die technische Leistung aus.
Fallen Kabelbinder unter die PPWR?
Das hängt vom Einsatz ab. Ein Kabelbinder, der als Ware verkauft oder im Produkt verbaut wird, ist keine Verpackung – die Rezyklatquoten der PPWR gelten für ihn nicht. Wird er dagegen zum Bündeln oder Verschließen einer Versand- oder Transporteinheit verwendet, ist er Verpackungsbestandteil und geht in die Rezyklatquote dieser Verpackung ein. Für diesen Fall ist ein hoher Rezyklatanteil unmittelbar anrechenbar.
Ab wann gelten die PPWR-Mindestquoten?
Die PPWR (VO (EU) 2025/40) trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt seit dem 12. August 2026 verbindlich in der gesamten EU. Die Mindestanteile an Rezyklat aus Post-Consumer-Abfällen für Kunststoffverpackungen greifen ab dem 1. Januar 2030. Wer Verpackungsprozesse umstellt, hat also noch Vorlauf – die Lieferketten dafür werden aber schon jetzt aufgebaut.
Kann ich die Materialangabe für Berichtswesen und Audits nutzen?
Ja. Der Rezyklatanteil von 84 % ist durch Herstellerdokumentation belegt und auf Anfrage verfügbar. Die Angabe lässt sich in Ausschreibungsunterlagen, in die Dokumentation eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder in interne Berichte übernehmen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich um eine Materialangabe des Herstellers, nicht um eine Ökobilanz oder eine berechnete Emissionsminderung. Sprechen Sie uns an – wir stellen Ihnen die Unterlagen zur Verfügung.
Sind recycelte Kabelbinder UV-beständig?
Ja. Die schwarze Variante der RESA-Serie ist mit Carbon Black stabilisiert und im Außeneinsatz 7–10 Jahre beständig – genau wie schwarze Kabelbinder aus Neuware. Sie eignet sich für Solar- und PV-Anlagen, Fassaden, Garten- und Landschaftsbau sowie Installationen unter direkter Sonneneinstrahlung. Farbige Kabelbinder sind grundsätzlich nicht UV-beständig; die RESA-Serie ist ausschließlich in Schwarz erhältlich.
Woher stammt das recycelte Polyamid 6.6?
Das Rezyklat stammt laut Lieferantendokumentation aus aufbereiteten Polyamid-6.6-Abfällen. Angaben zum Recyclingprozess und zur Materialherkunft stellen wir Ihnen auf Anfrage unter info@kabelbinder-shop.de zur Verfügung.
Gibt es recycelte Kabelbinder auch in anderen Größen oder Farben?
Die RESA-Serie ist aktuell in fünf Größen verfügbar: 4,8 x 200 mm, 4,8 x 300 mm, 4,8 x 370 mm, 7,8 x 370 mm und 7,8 x 550 mm. Alle Varianten sind schwarz und UV-beständig; farbige Ausführungen gibt es derzeit nicht. Weitere Größen prüfen wir auf Anfrage gerne.
Sind recycelte Kabelbinder teurer als Standard-Kabelbinder?
Der Aufbereitungsprozess ist aufwändiger als die Verarbeitung von Neuware, entsprechend liegt der Preis geringfügig höher. Der Unterschied ist überschaubar, und die technischen Werte sind identisch – Sie zahlen also nicht für eine geringere Leistung, sondern für den dokumentierten Rezyklatanteil. Für Großmengen sprechen Sie uns gerne auf Sonderkonditionen an.
Kann ich recycelte Kabelbinder in öffentlichen Ausschreibungen anbieten?
Ja. Öffentliche Auftraggeber berücksichtigen Materialangaben zunehmend in ihren Vergabekriterien. Der durch Herstellerdokumentation belegte Rezyklatanteil von 84 % lässt sich in Leistungsverzeichnissen und Eignungsnachweisen konkret benennen. Die erforderlichen Unterlagen stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen recycelten und wiederverwendbaren Kabelbindern?
Recycelte Kabelbinder unterscheiden sich beim Material: Sie bestehen überwiegend aus aufbereitetem Polyamid 6.6. Wiederverwendbare Kabelbinder unterscheiden sich in der Nutzung: Sie lassen sich mehrfach öffnen und erneut verschließen. Der Ansatzpunkt ist also ein anderer – recycelt setzt bei der Materialherstellung an, wiederverwendbar beim Materialverbrauch im Einsatz. Beide Varianten sind kombinierbar mit dem übrigen Sortiment.